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   BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02   

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BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02 (https://dejure.org/2003,3600)
BayObLG, Entscheidung vom 08.05.2003 - 1Z BR 124/02 (https://dejure.org/2003,3600)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 1Z BR 124/02 (https://dejure.org/2003,3600)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung einer letztwilligen Verfügung; Erbeinsetzung mehrerer Personen nach einzelnen Gegenständen oder Vermögensgruppen; Mit Teilungsanordnung verbundene Erbeinsetzung; Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis; Folgen der Unwirksamkeit mehrerer Verfügungen eines ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vererbt oder vermacht? - Lebensgefährtin im Testament bedacht, aber nicht ausdrücklich als Erbin eingesetzt

Verfahrensgang

  • AG Augsburg - VI 2889/01
  • LG Augsburg - 5 T 943/02
  • BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02

Papierfundstellen

  • DNotZ 2003, 870
  • FamRZ 2004, 312
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02
    bb) Hat der Erblasser somit praktisch über sein gesamtes Vermögen verfügt, so kommt entgegen der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB eine Erbeinsetzung der mit einzelnen Gegenständen oder Vermögensgruppen bedachten Personen in Betracht, weil nicht anzunehmen ist, dass der Erblasser überhaupt keinen Erben berufen wollte (vgl. BGH DNotZ 1972, 500; BayObLG NJW-RR 1995, 1096).

    Auszugehen ist von den Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung hatte (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 1096; MünchKomm/Schlichting 3. Aufl. § 2087 Rn. 9).

  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02
    Das Rechtsmittelanliegen kann aber mit dem Ziel der Einziehung des Erbscheins und der Erteilung eines dem eigenen Antrag der Rechtsmittelführer entsprechenden Erbscheins mit der weiteren Beschwerde weiterverfolgt werden (vgl. BGH NJW 2002, 1126; BayObLGZ 1982, 236/239; FamRZ 1991, 618).
  • BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 59/88

    Auslegung einer sogenannten wertverschiebenden Teilungsanordnung

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02
    Eine solche testamentarische Aufteilung des Nachlasses kann etwa als mit einer Teilungsanordnung verbundene Erbeinsetzung angesehen werden, wobei sich die jeweilige Erbquote aus dem Verhältnis des Wertes des zugewendeten Vermögensteils zum Wert des Gesamtnachlasses ergibt (vgl. BGH FamRZ 1990, 396/398; BayObLG FamRZ 1992, 862/864).
  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; MünchKommBGB/Leipold 3. Aufl. § 2084 Rn. 84).
  • BGH, 19.01.1972 - IV ZR 1208/68

    Erbeinsetzung durch Zuteilung von Gegenständen aus dem Vermögen des Erblassers -

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02
    bb) Hat der Erblasser somit praktisch über sein gesamtes Vermögen verfügt, so kommt entgegen der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB eine Erbeinsetzung der mit einzelnen Gegenständen oder Vermögensgruppen bedachten Personen in Betracht, weil nicht anzunehmen ist, dass der Erblasser überhaupt keinen Erben berufen wollte (vgl. BGH DNotZ 1972, 500; BayObLG NJW-RR 1995, 1096).
  • BayObLG, 02.02.1999 - 1Z BR 143/98

    Wirksamkeit einer Zuwendung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02
    Die Vorschrift gehört, wie §§ 2084, 2086 BGB, zu den Vorkehrungen, die das Gesetz trifft, um den Erblasserwillen zur Geltung zu bringen (BayObLG FamRZ 1999, 1386/1387).
  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe;

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02
    Unter Berücksichtigung der Wertverhältnisse kann die Auslegung aber auch ergeben, dass nur eine der bedachten Personen zum Erben eingesetzt ist, während den anderen lediglich Vermächtnisse zugewendet sind (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 517/518; FamRZ 1999, 59/60; 1392/1394; BGB-RGRK/Johannsen 12. Aufl. § 2087 Rn. 14; Palandt/Edenhofer BGB 62. Aufl. § 2087 Rn. 3).
  • BayObLG, 14.12.2000 - 1Z BR 95/00

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02
    Über die Zuwendung dieser Vermögenswerte hinaus hat der Erblasser die Beteiligte zu 1 mit seiner Beerdigung und Grabpflege beauftragt, was das Landgericht zu Recht als weiteres Indiz für deren Erbeinsetzung gewertet hat (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1392/1394; 2001, 1174/1176).
  • BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; MünchKommBGB/Leipold 3. Aufl. § 2084 Rn. 84).
  • BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02
    Über die Zuwendung dieser Vermögenswerte hinaus hat der Erblasser die Beteiligte zu 1 mit seiner Beerdigung und Grabpflege beauftragt, was das Landgericht zu Recht als weiteres Indiz für deren Erbeinsetzung gewertet hat (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1392/1394; 2001, 1174/1176).
  • BayObLG, 15.05.1998 - 1Z BR 22/98

    Auslegung eines Testaments

  • BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88

    Weitere Beschwerde des Ehemannes der Verstorbenen gegen die Erteilung des

  • BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 1 Z 26/91

    Wirksamkeit der Anfechtung einer erbvertraglichen Verfügung wegen Irrtums der

  • BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81

    Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich

  • BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 44/94

    Nachprüfung einer Testamentsauslegung unter Berücksichtigung der Wortwahl des

  • RG, 14.02.1927 - IV 766/26

    Gemeinschaftliches Testament

  • BayObLG, 11.12.1990 - BReg. 1a Z 5/89

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Zweifel an der Echtheit eines

  • BayObLG, 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65

    Staatsangehörigkeit eines Erblassers; Auslegung eines Testaments; Unterscheidung

  • BayObLG, 11.06.1991 - BReg. 1 Z 31/91

    Nachlaßsache; Beschwerdeinstanz; Anhängigkeit; Anfechtung; Testament;

  • OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16

    Ergänzende Testamentsauslegung

    Angesichts der Vermögenswerte, über die die Erblasser in ihrem Testament verfügt haben, erscheint es aber fernliegend, dass die Erblasser überhaupt keine Erben berufen wollten (BGH DNotZ 1972, 500; BayOblG DNotZ 2003, 870).
  • OLG München, 05.04.2022 - 33 U 1473/21

    Auslegung des Begriffes "vorhandenes Bargeld" in einem privatschriftlichen

    Unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des BayObLG (DNotZ 2003, 870) hat sich der Senat demzufolge mit der Frage auseinandergesetzt, was die Erblasserin im konkreten Fall mit den Wörtern "vorhandenes Bargeld" zum Ausdruck bringen wollte.
  • OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19

    Erbeinsetzung bei Vermögensaufteilung nach Einzelgegenständen

    Auszugehen ist von den Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung hatte, wobei ferner zu berücksichtigen ist, ob ein in dieser Weise Bedachter nach den Vorstellungen des Erblassers in die wirtschaftliche Stellung des Verstorbenen eintreten soll (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 1096 (1097); NJW-RR 1997, 517 (518); NJW-RR 1998, 1230; Beschluss vom 15.05.1998 - 1Z BR 22/98, juris Rn. 22 f.; Beschluss vom 08.05.2003 - 1Z BR 124/02, juris Rn. 39).

    Zum einen stand dieses Grundstück im Alleineigentum der Ehefrau und ging damit - solange sie nicht vorverstarb - nicht in der Verfügungsbefugnis des Erblassers über (vgl. BayObLG, Beschluss vom 08.05.2003 - 1Z BR 124/02, juris Rn. 43).

  • OLG München, 26.04.2017 - 31 Wx 378/16

    Annahme einer Ersatzerbeneinsetzung durch ergänzende Auslegung eines Testaments

    Die Vermächtnisse sind nach dem Willen der Erblasserin so ausgestaltet, dass die beiden Vermächtnisnehmerinnen jeweils 1/3 des beim Tod der Erblasserin vorhandenen Barvermögens, wozu ohne Weiteres auch das Guthaben auf Konten zählt (BayObLG FamRZ 2004, 312; ::0::Nachlassrecht 10. Auflage 2014 Rn. 1.284) - zugewendet hat.
  • OLG München, 26.10.2021 - 33 U 1473/21

    Auslegung des Begriffs "vorhandenes Bargeld" in einem privatschriftlichen

    Soweit das BayObLG (DNotZ 2003, 870) es als "keineswegs fernliegend ansah", dass mit dem Begriff "Barschaft" nicht nur das physisch vorhandene Geld in der Geldbörse gemeint war, sondern auch leicht verfügbare Bankguthaben, lässt sich dies auf den vorliegenden Fall nicht übertragen, da im konkreten Fall schon keine ausdrückliche Erbeinsetzung vorlag.
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